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![]() Wie Sie helfen können.Wenn Sie eine konkrete Maßnahme unterstützen wollen, geben Sie bitte die Kennziffer auf ihrem Überweisungsträger an. Ansonsten wählen wir ein Projekt und eine Maßnahme für Sie aus.
Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten. Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung Spenden bis zu 50 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbe-stätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden Unser Spenderservice Bei Spenden über 50 € erhalten Sie eine Spendenquittung, auf Wunsch auch bei Beträgen darunter. Damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können, benötigen wir auf dem Überweisungsträger oder in einer separaten E-Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift. Wenn Sie aus dem Ausland (z. B. Österreich oder Schweiz) überweisen, bitten wir Sie die IBAN anzugeben. Auch in diesem Fall senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung, weisen aber darauf hin, dass die Anerkennung durch die Finanzbehörden im Einzelfall von Ihnen angefragt werden muss. |




